Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Elektroinstallations- und Elektrotechnikarbeiten
§1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers im Bereich Elektrotechnik und Elektroinstallation.
2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
§2 Vertragsgrundlage
1. Grundlage des Vertrags sind das Angebot des Auftragnehmers und diese AGB.
2. Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten ergänzend die
VOB/B in der jeweils
aktuellen Fassung.
§3 Leistungsumfang
1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot und dem Leistungsverzeichnis.
2. Leistungen, die dort nicht enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert beauftragt und abgerechnet.
3. Änderungen oder Erweiterungen der Leistung bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich ein Brutto-Gesamtpreis vereinbart wurde.
2. Sofern nichts anderes vereinbart ist:
• 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
• 40 % Abschlagszahlung nach Fertigstellung von 50 % der Leistungen
• 30 % Schlusszahlung nach Abnahme
3. Zahlungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz berechnet.
§5 Nachträge und Zusatzkosten
1. Entstehen während der Ausführung unvorhersehbare Mehraufwände oder wünscht der Auftraggeber zusätzliche Leistungen, werden diese gesondert angeboten und erst nach schriftlicher Zustimmung ausgeführt.
2. Bei erheblichen Materialpreissteigerungen (>10 %) behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine Preisangleichung vorzunehmen.
§6 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und eingebauten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages Eigentum des Auftragnehmers.
§7 Abnahme und Gewährleistung
1. Nach Fertigstellung ist eine Abnahme durchzuführen. Diese kann auch stillschweigend
erfolgen, wenn der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch nimmt.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt:
• 2 Jahre nach BGB, wenn VOB/B nicht vereinbart wurde
• 4 Jahre, wenn die VOB/B Vertragsbestandteil ist
§8 Haftungsbeschränkung
1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den Auftragswert.
3. Eine Haftung für Folgeschäden (z. B. Produktionsausfälle) ist ausgeschlossen.
§9 Kündigung und Rücktritt
1. Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen.
2. Dem Auftragnehmer steht das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
§10 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.